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Anträge auf Genehmigungen und Ausnahmen

15 Juli 2025
Wie können wir Ihnen helfen?

Für eine Reihe von Aktivitäten im Hafen (Rotterdam, Schiedam, Vlaardingen, Dordrecht, Papendrecht oder Zwijndrecht) muss eine Genehmigung oder Befreiung beantragt oder eine Meldung gemacht werden. Diese Anträge oder Meldungen von Unternehmen, Binnenschiffern oder Privatpersonen werden vom Hafenmeister von Rotterdam bearbeitet. Die Antragsstellung erfolgt vorzugsweise digital. Nachstehend finden Sie verschiedene Arten von Anträgen nach Kategorien.

Die nachstehenden Formulare sind nur in englischer Sprache verfügbar.

Verfahren

Wenn Sie das Formular vollständig ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Senden“. Anschließend muss die im Formular angegebene E-Mail-Adresse bestätigt werden. Prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach (gegebenenfalls auch den Spam-Ordner). Nach der Bestätigung erhalten Sie eine Kopie Ihres eingereichten Antrags.

Der Hafenmeister bemüht sich, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten. Solange Ihr Antrag in Bearbeitung ist, darf die von Ihnen beantragte Aktivität nicht durchgeführt werden.

Die gesetzliche Entscheidungsfrist für einen regulären Antrag beträgt acht Wochen. Diese Frist kann einmalig um sechs Wochen verlängert werden, sodass sich eine Gesamtfrist von 14 Wochen ergibt. Die Entscheidungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags beim Hafenmeister von Rotterdam.

Widerspruch

Sind Sie mit der Entscheidung des Hafenmeisters nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen. Bitte geben Sie auch die Gründe für Ihren Widerspruch an. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen eingelegt werden.

Haben Sie oder jemand anderes Widerspruch gegen die Entscheidung des Hafenmeisters eingelegt, wird der Hafenmeister die Entscheidung überprüfen und eine neue Entscheidung treffen. Sind Sie auch mit dieser neuen Entscheidung nicht einverstanden, können Sie die Entscheidung des Hafenmeisters gerichtlich überprüfen lassen. Sie können dann Verwaltungsklage beim zuständigen Gericht erheben. Die Klage muss innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingereicht werden. Eine Verwaltungsklage ist nur zulässig, wenn zuvor Widerspruch eingelegt wurde. Wenn Sie die Entscheidung über Ihre Klage aus dringenden Gründen nicht abwarten können, können Sie beim Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen.